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Kinder und e-Mail

Die Petition gegen die Mogelpackung Kinderrechte , die ins Grundgesetz aufgenommen werden soll, kann auch von Kindern unter 16 Jahren mit einer eigenen Mailadresse unterzeichnet werden. Was da zu beachten ist zeigen wir Euch hier

Kinder dürfen mit unterzeichnen, das ist soweit bekannt. Wollen das aber Kinder auf der Internetplattform des deutschen Bundestages  tun, benötigen die kinder dazu eine eigene Mailadresse.

Nun hält sich hartnäckig das Gerücht, das Kinder unter 16 keine eigene Mailadresse haben dürften.

Richtig aber ist, das Kinder sehr wohl eigene Mailadresse haben dürfen.

Es gibt keine gesetzliche Regelung über das Mindestalter für Mailadressen. Gleichwohl haben die grossen deutschen Anbieter in ihren AGB meist ein Mindesalter.
Allerdings sind die Eltern je nach dem Alter in der Haftung:

Für Kinder unter 16 Jahren schreibt Art. 8 DSGVO vor, dass die Einwilligung nur dann wirksam ist, wenn sie entweder von den Eltern selbst erteilt wurde oder zumindest mit deren Zustimmung. Die Einwilligung des Kindes allein genügt dann nicht.

Also Eltern legen entweder die Adresse selber an, oder haben es aktiv erlaubt.

Lösungen für das Problem:

1. eine extra Mailadresse nur für das Kind

2. eine Mailadresse von einem Erwachsenen dem Kind zur Verfügung gestellt.

 

zu 1. eine Mailadresse für das Kind

Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schlägt erstmal 2 Anbieter dafür vor:

Mail4Kidz.de
Nur  die Absender aus der eigenen Freundesliste können Mails schicken. Deswegen keine Werbe-Mails und Mails von Fremden. Man kann Anhänge versenden. Nachteil aus meiner Sicht:  Anmeldeformular mit Unterschrift der Eltern per Post. Das ist  halt etwas aufwändig, erhöht aber die Sicherheit, dass es sich bei den Mitgliedern tatsächlich nur um Kinder handelt.  So zumindest das Miniterium und der Bettreiber

Grundschulpost.de
Auch hier nur Mails von Leuten im Adressbuch können  empfangen werden. Also keine Werbe-Mails und Mails von Fremden. Bilder und Texte können als Anhang geschickt werden. Zur Sicherheit erhalten Sie eine Kopie von jeder Mail an Ihr Kind.  Auch hier bitte beachten: Anmeldeformular mit Unterschrift der Eltern oder Lehrer per Post.

Soweit die Empfehlung des Ministeriums.

Meine Empfehlungen aus Datenschutzgründen:

Eine schweizer Firma bietet KidsMail24 an auch als Free version
https://www.kidsmail24.de/registrieren

Die Anmeldung erfolgt schnell und zügig online. Ohne auf einen Brief warten zu müssen.

Nachdem sich die Eltern angemeldet haben, müssen sie innerhalb von 12 Stunden im Administrationsbereich der Seite eine Mailadresse für ihr Kind anlegen.

Achtung!

Nicht vergessen das alle Mailadressen wo das Kind hinschreiben darf, oder von wem es Post empfangen darf, vorher im Adressbuch hinterlegt werden müssen. Dazu auf kindliche Mailadresse bearbeiten gehen. Rechts oben sieht man ein Kreuz, wo erlaubte Mailadressen hinzugefügt werden können. Sonst wird diese Adresse blockiert. Also die Mailadresse von der Petitionsstelle eintragen. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! scheint zur Anmeldung gebräuchlich zu sein.

 

zu 2. die Weitergabe einer Mailadresse

Desweiteren spricht nichts gegen die Weitergabe oder konkret ausgedückt: Zugänglichmachung einer von Erwachsenen angelegten Mailadresse. Denn als Eltern ist man sowieso haftbar  und hat eine Sorgfaltspflicht als Sorgeberechtigter nach BGB

Jeder Mensch kann beliebig viele Mailadressen haben, neue regstrieren und wieder löschen. Es gibt kein Verzeichnis von Mailadressen. Allerdings haftet erstmal derjenige, der eine Mailadresse hat angelegt beim Hoster/Provider gegen Ansprüche aus Missbrauch.

Hier empfehle ich entweder kleine deutsche Anbieter für Mailadressen oder Hoster ausserhalb Deutschlands aufzusuchen.
Hier ein Link zum grössten schweizer Anbieter:
https://www.swisscom.ch/de/privatkunden/abos-tarife/inone-home/internet/e-mail.html

Warum:

Den wenigsten in der BRD ist bekannt das Hoster, also Mailanbieter wie GMX, Web.de Freenet für die Überwachung der Mails  technische Zugänge für Überwacher schaffen müssen damit diese jederzeit Mails lesen können.

Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern nach dem Gesetz gängige geforderte Praxis.

Nach Telekommunikationsgesetz (TKG) § 110 und Telekommunikations-Überwachungsverordnung müssen seit dem Jahr 2005 alle Betreiber, die Telekommunikationsdienste –   für die Öffentlichkeit anbieten, d. h. in diesem Zusammenhang öffentliche E-Mail-Server betreiben, auf Anordnung eine E-Mail-Überwachung durchführen.

Anbieter, die insgesamt mehr als 10.000 (vor 2008: 1.000) Teilnehmer haben, müssen technische und organisatorische Vorkehrungen zur unverzüglichen Einleitung einer Überwachung treffen, sprich „überwachungsbereit“ sein.

Der Hoster kann also selber nicht genau feststellen was passiert.


Die Gesetze dazu sind:

1. Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10)
§ 2 Pflichten der Anbieter von Post- und Telekommunikationsdiensten
http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/__2.html

2. Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 110 Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__110.html

 

Nun könnt ihr also den Kids helfen, das sie die Petition mit unterzeichnen können.

Solltet Ihr noch Fragen oder Hinweise haben, so schreibt mich über Telegram an über: @Zaunreiter

Michael Ellerhausen

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