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Datenschutz und das Maserschutzgesetz

Das ist Teil 2 des Versuches ein Gesetz zu lesen. Das Masernschutzgesetz ist aber so verklausuliert und voller Verweise das es leider keiner versteht.

Die Folge davon ist Angst und Unsicherheit.

Diese Unsicherheit möchte ich Euch nehmen.

Wer ist von persönlich vom Gesetz betroffen:

Altersbezug :

Ja alle Personen die vor 1.1.1971 geboren sind können aufatmen. Also der Jahrgang 70 darf aufatmen. Im Gesetz steht direkt: Folgende Personen, die nach dem 31.12. 1970 geboren sind müssen... Und dann kommt der bekannte Nachweiszwang.

Hier der Gesetzestext nochmal:

"Die folgenden Absätze 8 bis 14 werden angefügt:"

Folgende Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, müssen entweder einen nach den Maßgaben von Satz 2 ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres eine Immunität gegen Masern aufweisen:“

Im Gesetz steht nun in mehreren Punkten das man verschiedene Sachen nachweisen muss:

"haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn ihrer Betreuung oder ihrer Tätigkeit folgenden Nachweis vorzulegen: eine Impfdokumentation nach § 22 Absatz 1 und 2 "

Erklärung :Impfausweis mit Datum und Chargen-Bezeichnung des Impfstoffes

"oder ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Dokumentation nach § 26 Absatz 2 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch"

Erklärung: Hier geht es um eine Regelung zu den U-Untersuchungen und den Eintragungen dort.

"darüber, dass bei ihnen ein nach den Maßgaben von Absatz 8 Satz 2 ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen in Absatz 8 Satz 1 genannten Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat. "

Erklärung: „Das an einer Stelle wie Schule, Kita, Krankenhaus etc. schon mal eines der Dokumente gezeigt wurde, die laut Gesetz erforderlich sind, um dort zu arbeiten oder betreut werden zu können.

Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann bestimmen, dass der Nachweis nach Satz 1 nicht der Leitung der jeweiligen Einrichtung, sondern dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle gegenüber zu erbringen ist.

Erklärung: Vom Bundesland wird eine Behörde bestimmt die anstatt der Chefs dann kontrolliert. Alles was folgt gilt auch für die Behörde, auch wenn die sich als super wichtig erachten. Bleibt cool und gelassen.

Datenschutz contra Behördenmitarbeitern oder Chefs

In dem Gesetzestext steht vollkommen klar: "folgenden Nachweis vorzulegen"

Mit keinem Wort fordert das Gesetz etwas von Abgeben oder Kopie abgeben, oder Kopie erstellen lassen.

Eigentlich könnten wir das Thema jetzt beenden, wenn nicht selbstbewusste Mitarbeiter/ Chefs darauf bestehen würden, eine Kopie als Nachweis anzufertigen.

Hier müssen wir nun den übereifrigen Menschen helfen, das er sich selber nicht in Gefahr bring durch ein nicht erlaubtes Datensammeln von persönlichen sensiblen Daten.

Ob eine Impfung durchgeführt wurde oder nicht, stellt gleichwohl ein „sensibles“ Gesundheitsdokument gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO dar. Gesundheitsdaten sind solche personenbezogenen Daten, welche Rückschlüsse auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person zulassen. Eine Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt. Der Gesetzgeber hat in Erwägungsgrund 52 der Datenschutzgrundverordnung die Notwendigkeit von Ausnahmen gleichwohl erkannt.

Diese Ausnahme gestattet konkret festgelegte Daten abzufragen:

Masern -Impfung ja?

Impfunfähig ja?

Masern gehabt ja?

Mehr nicht !!!! Kein Datum wann was wo wer wofür wieviel oder sonstwas.

Nur das!!!!

Wir sollten aber unbedingt im Auge behalten:

Es geht nur um ein Nachweis, ob gegen Masern geimpft wurde ODER wir Masern hatten oder Impfunfähig sind.

Wir müssen also einen Nachweis vorweisen.

Laut Gesetz kann der Nachweis durch eine Impfdokumentation (Impfausweis) oder in Form eines ärztlichen Zeugnisses vorgelegt werden. Auch das U -Heft bei Kindern ist so etwas, wenn es ordnungsgemäß abgestempelt und unterschrieben wurde.

Wegen des wichtigen Grundsatzes der Datenminimierung gem. Art 5 Abs. 1 lit. c DSGVO und der besonderen hohen Sensibilität von den darin enthaltenen Gesundheitsdaten sollte auf die Anfertigung einer Kopie des vorgelegten Nachweises dringend verzichtet werden. Speziell dann, wenn ein Mitarbeiter seinen abgeforderten Nachweis mittels Vorlage des Impfpasses erbringen will , kann definitiv nicht ausgeschlossen werden, dass der Arbeitgeber noch weitere Impfungen und damit Gesundheitsdaten zur Kenntnis nimmt. Der Arbeitgeber legt dann eine Datensammlung an, und hat die volle Verantwortung diese vor unbefugten Zugriff zu schützen, wenn er Kopien entgegen nimmt.

Genau dem müsst Ihr auch nicht zustimmen, das der Arbeitgeber solche Daten über Euch sammelt.

Impfnachweis datenschutzkonform dokumentieren

Am einfachsten und sichersten für alle Beteiligte ist es, den entsprechenden Nachweis über die Impfung, überstandene Masern oder Impfunfähigkeit vorzuzeigen. Der Arbeitgeber macht entweder eine Aktennotiz, das ihm ein gültiges Dokument vorlag und kann ein Vermerk darüber anfertigen, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin über ein Dokument entsprechend des MSG verfügt. Einfacher ist noch, wenn der Arbeitgeber in einer entsprechenden Liste einfach einen Haken macht.

Das wars.

Ein solcher Vermerk – Aktennotiz kann gegebenenfalls durch das 4-Augen-Prinzip mit Unterschriften der für Personalangelegenheiten betrauten Mitarbeitern dokumentiert werden, aber das ist NICHT zwanghaft erforderlich.

Hier nun für Euch eine kurze Formulierungshilfe, wenn Ihr unsicher in der Argumentation seid. Das ist ein Formulierungsvorschlag , wenn Ihr zeitnah in der Pflicht seid, irgendwelche Dokumente vorzulegen. Also zu Beginn einer Tätigkeit / Unterbringung.

Solltet Ihr da schon arbeiten, oder das Kind schon in Betreuung sein, habt Ihr Zeit bis einschliesslich 31.07.2021 für die Abgabe, keinen Tag vorher muss das Dokument beim Verantwortlichen sein.

Kleiner Tipp am Rande. Lasst Euch bestätigen, das Ihr das Dokument vorgezeigt habt. Ansonsten könnte Euch auch ein Bußgeld wegen Nichteinhaltung eines Termins treffen. So habt Ihr einen Nachweis ....

 

An die Schule, Kita, Arbeitgeber

Betreff: Ihre Anforderung von persönlichen Dokumenten

 

Sehr geehrte / geehrter ..............

 

Vielen Dank für die Information/ Anfrage

Da der Gesetzgeber verlangt, das ich ein Dokument nachweisen muss, was entsprechend des MSG festgelegt ist, möchte ich dieses Ihnen zur Kenntnis geben. Nicht einverstanden kann ich mich mit ihrer Forderung erklären, das ich Ihnen eine Kopie meines Impfausweises / Dokuments übergeben soll. Dieses sieht das MSG auch nicht vor, sondern spricht nur von einer Nachweispflicht.

Der Impfausweis enthält von mir schützenswerte persönliche sensible Daten, dessen Weitergabe an andere ich ausschliesse und nicht gestatte.

Sie dürfen natürlich Einblick in den Impfausweis erhalten, so das ich der Nachweispflicht des MSG nachgekommen bin. Bitte stellen Sie mir auch einen Nachweis aus, das ich der Verpflichtung qualifiziert nachgekommen bin.

Sollten Sie noch weitere Fragen dazu haben, stehe ich Ihnen gerne per Mail zur Verfügung unter meiner Mailadresse:

Mit freundlichen Grüssen

 

Soweit das Gesetz unter dem Schwerpunkt Masernschutzimpfungen und Datenschutz und dem Zwang dazu. Andere Schwerpunkte habe ich weggelassen.

Das ganze stellt keine Rechtsberatung dar, sondern nur meine Gedanken zu diesem Gesetz zur Wirtschaftsförderung für notleidende Pharmakonzerne.

Bitte in jeden Fall bei Forderungen von Dokumenten von der Kita, dem Chef, der Schule oder dem Gesundheitsamt die Ruhe bewahren, und selber sich einfach die Zeit nehmen und das Gesetz ausdrucken und lesen.

Dies stellt keine Aufforderung dar, nicht zu impfen. Hier geht es darum zu erkennen, was das Gesetz von uns will.

Meine Meinung zu dem Gesetz: Es verstößt klar gegen das Grundgesetz, und das sogar mehrfach.

Ich bereite dagegen eine Klage vor.

Jeder der von diesen Gesetz betroffen ist kann auch klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.

Ich habe oft die Frage bekommen, wie man mich unterstützen kann.

Möglich ist dies derzeit am einfachsten über Paypal:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Freuen würde sich meine Familie und ich auf jeden Fall.

Liebe Freunde, findet ihr hier Fehler, habt Ihr Anregungen und Vorschläge oder Fragen, dann schreibt mich einfach über den Messenger Telegram direkt an

Dort bin ich zu finden über @Zaunreiter

Alles Liebe Euch wünscht

Michael Ellerhausen ( Zaunreiter )

Du bist nicht vollkommen überzeugt von der Wirkung der Impungen? Du hast von Impfschäden gehört? Du möchtest Dir nicht vom Staat sagen lassen was in Deinen Körper gespritzt werden soll? Wir können Dir mit vielen Fakten und Informationen weiterhelfen. Du kannst uns helfen für eine Selbstbestimmung etwas zu tun. Mein Körper gehört mir. Keine Verpflichtung zu einer Impfung. Keinen Zwang direkt oder indirekt sich oder seine Kinder impfen zu lassen. Komm in unsere Telegram Gruppe Impfkritik Du findest uns über https://t.me/impfkritisch

Hier könnt Ihr die PDF downloaden wo ich das Gesetz direkt erklärt habe ( versucht) . Er ist auf VK gespeichert, dem russischen relativ freien Gegenstück zu dem überwachten und zensierten Facebook:

https://vk.com/doc225314105_538074142

Hier der Link zu unseren Informationskanal, er ist auch ohne installiertes Telegram in Deinem Browser lesbar: https://t.me/s/impfkritischKanal

Du willst mehr Informationen über Telegram haben, damit Du auch diese Gruppe besuchen kannst – geh auf https://telegram-fanbase.org/

 

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