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Datenschutz beim Masern-Impfschutz 2.0

Was sagen die Fakten über ein Gesetz aus, das Unordung, Chaos und Verletzungen von Bestimmungen hunderttausendfach bringt durch die Leiter denen aufgezwungen wurde als Hilfspolizist staatliche Aufgaben der Volksgesundheit zu übernehmen und  die das Gesetz durchsetzen sollen?

Wir haben uns Anfang März schon einmal ausführlich auf Grund der starken allgemeinen Verunsicherung dem Thema gestelllt. Der Link dazu ist am Ende des Artikels zu finden.

 

 

Seit dem 01.03.2020 besteht in Deutschland eine umstrittene gesetzliche Regelung, die Menschen verunsichert und tief in die Grundrechte vieler Millionen Menschen eingreift. In Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Kontrolle des Masern-Impfschutzes. Über Umsetzung und die genaue Gestaltung existieren oftmals Unsicherheit. Nun sind über 5 Monate ins Land gegangen und ich versuche nochmals Antworten zu geben was erforderlich ist, und was nicht.

Rechtsgrundlage ist das seid 1. März 2020 geltenden Masernschutzgesetztes welches selber eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes darstellt. Dadurch sind Beschäftigte von Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen ( im Gesetz ausführlich beschrieben ) sowie Schülerinnen und Schüler und in Gemeinschaftseinrichtungen betreute Kinder verpflichtet, einen Nachweis über ihren Masernschutz zu erbringen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erklärt in einem Merkblatt, wie die Masern-Impfung durch den Impfausweis konkret nachgewiesen wird. https://www.masernschutz.de/fileadmin/Masernschutzgesetz/Downloads/Merkblatt-Masernschutzgesetz-Masernimpfung.pdf

Die Leitung der Einrichtungen müssen den Impfnachweis bzw. eine ausreichende Masern-Immunität (Serostatus) kontrollieren und dokumentieren, bevor die jeweiligen Personen die Beschäftigung aufnehmen bzw. betreut werden dürfen.

I. Rechtsgrundlage

3 verschiedene Dokumente aus ärztlicher Hand lässt der Gesetzgeber als Nachweis des Impfschutzes nach § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz („IfSG“) zu.

1.Durch Vorlage des Impfpasses oder durch ein ärztliches Attest über den Impfschutz.

2.Ein ärztliches Attest über die Masern-Immunität..

3.Ein ärztliches Attest das eine medizinischen Kontraindikation vorliegt beim Nachweispflichtigen, die gegen eine Impfung spricht.

Eine Verarbeitung der damit verbundenen Gesundheitsdaten durch die Einrichtungen ist in der Regel nach Art. 6 Abs. 1 lit. c) i.V.m. Art. 9 Abs. 2 lit. i) DSGVO i.V.m. § 20 Abs. 9 IfSG und § 20 Abs. 1 Nr. 3 HDSIG( Beispiel mein Bundesland Hessen) bzw. § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) BDSG legitimiert. Im Beschäftigtenkontext gilt außerdem § 23a IfSG, nach dem der Arbeitgeber unter festgelegten Voraussetzungen den Impf- und Serostatuts der Beschäftigten verarbeiten darf. Die Gesetzesbegründung zum Masernschutzgesetz ist die Grundlage um § 23a IfSG die Prüfung des Masern Impf- bzw. Serostatus anwendbar.

Der Schutz vor den Gesundheitsgefahren aufgrund der hoch ansteckenden Infektionskrankheit Masern stellt nach der Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Gesundheit ein legitimes öffentliches Interesse im Sinne dieser der DSGVO dar. Darüber hinaus sind bestimmte Datenverarbeitungen in der Regel auch zur Verhinderung der Ausbreitung von Maserninfektionen erforderlich.

2. Kontrollpflicht und Umsetzung

Viele Einrichtungen müssen zum ersten Mal in dieser komplexen Art einen Impfschutz ihrer Beschäftigten beziehungsweise der von ihnen zu betreuten Personen kontrollieren.

So werden staatliche Kontrollpflichten zur vermeintlichen Sicherung der Volksgesundheit outgesourct und der Privatwirtschaft oder öffentlichen Hand ohne Kostenerstattung aufs Auge gedrückt. Die Folge davon war in den ersten Wochen eine tiefgreifende Verunsicherung auf Seiten aller Betroffenen, ob nun die kontrollierenden Leitungen oder die von Kontrollen betroffenen Eltern oder Mitarbeiter von Einrichtungen.

Von Seiten des Gesetzgebers war auch stabsmässige Qualitätskontrolle in Zusammenarbeit mit den Bundesländern oder den Kommunen zu erkennen.

Deswegen sind bis heute Verstösse in grossen Massstab gegen den Datenschutz und informelle Selbstbestimmung an der Tagesordnung verursacht durch Datensammelwut auf Grundlage einer Verunsicherung weil es keine standartisierten Hinweise gibt, was nun wirklich erforderlich ist. Die oft verständliche Angst der Leitungen davor Fehler zu machen, gekoppelt mit dem Wunsch sich persönlich gut abzusichern führt zu einer Datensammelwut.

Dabei ist alles denkbar einfach, aber eben leider halt eine lästige und umstritte Pflicht.

Diese Kontrollen selber müssen dokumentiert werden, denn ohne die Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Beschäftigung bzw. Betreuung in jeglicher Form der Personen gesetzlich verboten ist. Verstöße gegen dieses Beschäftigungsverbot können mit Bußgeld geahndet werden (§ 73 Abs. 1a Nr. 7b IfSG).

Die meisten Leiter ohne fundiertes Wissen über die DSGVO denken das die richtige Vorgehensweise für die Dokumentation bestünde darin, Kopien der vorgelegten Impfausweise und Atteste anzufertigen und diese aufzubewahren.

Das aber bedeutet, das die Leiter der Einrichtungen Gesundheitsdaten erheben und speichern, die zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes nicht benötigt werden (z.B. den Impfstatus bezüglich anderer Infektionskrankheiten). Im Hinblick auf den verpflichteten Grundsatz der Datensparsamkeit und den besonderen Schutz von Gesundheitsdaten ist diese Vorgehensweisen daher in der Regel nicht mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen konform.

Zulässig bzw. Erforderlich ist die Dokumentation der Kontrolle des Masern Impf- bzw. Serostatus durch die Anfertigung einer internen Aktennotiz über das Vorlegen und Sichtung des Impfausweises bzw. des ärztlichen Attestes . Durch den Einsatz eines zweiten Mitarbeiters der Einrichtung kann außerdem in datenschutzkonformer Art und Weise Missbrauch verhindert und der Beweiswert der Aktennotiz erhöht werden, denn das 4 Augen Prinzip sichert den leiter ab.

Im IfSG wird der auch der Grundsatz der Datensparsamkeit (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 3 IfSG) im Rahmen des Wechsels der Einrichtung durch vom Gesetz betroffene berücksichtigt. Die Beschäftigten bzw. betreuten Personen müssen in diesem Fall nicht erneut ihren Impfausweis oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Haben sie ihren Impfschutz oder ihre Immunität schon einmal gegenüber einer Einrichtung nachgewiesen, können sie sich dies von einer staatlichen Stelle oder der Leitung der alten Einrichtung bestätigen lassen. Diese Bestätigung ist als Nachweis gegenüber der neuen Einrichtung ausreichend und muss von dieser akzeptiert werden. Eine erneute Vorlage des Impfausweises ist nicht notwendig und darf nicht verlangt werden.

3.Absicherung durch eine Aktennotiz

Die von den die Kontrolle durchzuführenden Personen erstellte Aktennotiz über die Kontrolle des Impfstatus sollte aufgrund des Grundsatzes der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) nur solche personenbezogenen Daten enthalten, die für die Erfüllung der Pflichten aus dem IfSG erforderlich sind. Die Einrichtungen müssen daher prüfen, ob in der Aktennotiz der Name der Ärztin/des Arztes, die/der die Impfungen durchführte, notiert werden muss. In der Regel sollte dies aber nicht nicht erforderlich sein.

Ein Muster für eine Aktennotiz, in der tatsächlich nur zwingend notwendigen Gesundheitsdaten erhoben werden, stellt das Niedersächsische Landesgesundheitsamt auf seiner Webseite zur Verfügung. https://www.nlga.niedersachsen.de/download/151771/Dokumentationshilfe_2_Impfungen.pdf

Von der durchgeführten Kontrolle ist der Person, die auf der Grundlage des IfSG kontrolliert wurde, einen verbindlichen Nachweis auszustellen, das die Kontrolle absolviert wurde, wenn diese Ihn verlangt.

Hier nun der Link zu dem Artikel der sich sehr genau analytisch mit dem Problemen des Masernschutzgesetzes für Leiter und Betroffe befasst:

https://bewusst-leben.org/masernschutzgesetz/chaos-wird-ordnung

Jeder der von diesen Gesetz betroffen ist kann auch klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.

Ich habe oft die Frage bekommen, wie man mich unterstützen kann.

Möglich ist dies derzeit am einfachsten über Paypal:

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Freuen würde sich meine Familie und ich auf jeden Fall.

Liebe Freunde, findet ihr hier Fehler, habt Ihr Anregungen und Vorschläge oder Fragen, dann schreibt mich einfach über den Messenger Telegram direkt an

Dort bin ich zu finden über @Zaunreiter

Alles Liebe Euch wünscht

Michael Ellerhausen ( Zaunreiter )

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