Stellungnahme gegen die Impfpflicht

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"Stellungnahme gegen Impfpflicht" – bitte mitmachen und bei Interesse bei den Initiatoren melden
 
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Die von Befürwortern einer allgemeinen Impfpflicht vertretene Auffassung, dass die kollektive Impfung in der gegenwärtigen Situation alternativlos sei, ist wissenschaftlich unhaltbar. Es gibt keine den üblichen Standards folgende wissenschaftliche Daten, die belegen, dass die Impfung für jede Bürgerin, jeden Bürger unabhängig von Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen oder anderen Faktoren mehr Nutzen als Schaden stiftet. Weder liegen hierzu die üblicherweise in Zulassungsverfahren geforderten Daten aus randomisierten Studien noch aus epidemiologischen Kohorten mit hinreichender Qualität vor. Für große Subgruppen der Bevölkerung gibt es überhaupt keine Evidenz für einen Nutzen (z.B. für gesunde Kinder oder junge Erwachsene, Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft). Dagegen ist ein Schaden nicht auszuschließen, sondern muss – wenn auch nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit – als sicher angenommen werden. Ein Zwang zur Impfung solcher Subgruppen erfüllt somit den Tatbestand der Körperverletzung. Die Frage, ob eine Impfung für eine konkrete Person sinnvoll oder nicht ist, verbleibt eine individuelle Entscheidung, die ggfs. nach Rücksprache mit einem Arzt des Vertrauens von jedem Bürger, jede Bürgerin in eigener Verantwortung beantwortet werden muss. Die immer wieder postulierte „Notlage“ ist hypothetisch und muss nach mehr als 1 1/2 Jahren in einem der der bestentwickelten Gesundheitssystemen der Welt als unrealistisch betrachtet werden. Die scheinbare Begründung einer solchen Notlage durch mathematische Modelle führt in die Irre, ähnlich den Wirtschaftsmodellen in der ehemaligen DDR.  
Dem Staat fehlt nach dem Vorgesagten jegliche wissenschaftliche, rechtliche und ethische Legitimation sich, über den Willen der Bürger/innen hinwegzusetzen. Eine selbstverständliche Voraussetzung einer Impfpflicht sollte eine Zulassung der dazu benutzten Impfstoffe sein. Eine Pflicht zur Verwendung von Präparaten, die nicht regelmäßig zugelassen werden, wäre ein medizinisches und rechtliches Paradox.
Neben der allgemeinen Impfplicht wird die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen (wie Krankenhauspersonal, Beschäftigte in der Pflege etc.) unter dem Gesichtspunkt eines erhöhten Schutzbedarfs vulnerabler Gruppen diskutiert. Die bisherigen Erfahrungen in der Bundesrepublik zeigen, dass nach einer gewissen Einschwingzeit am Anfang der Pandemie die professionelle Hygiene dieser Berufsgruppen ausreichend ist, Ausbrüche weitestgehend zu verhindern. Eine generelle Impflicht in diesen Berufsgruppen muss somit als unverhältnismäßig angesehen, auch und gerade vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Infizierbarkeit durch Geimpfte. Ein konsequenter Infektionsschutz erfordert die Testung des Personals unabhängig von dessen Immunisierung, womit der Zusatznutzen der Impfung fraglich wird und nicht gerechtfertigt werden kann.
Auch in dieser Situation hat der Staat nicht das Recht, die individuelle Entscheidung über die Impfung zu überschreiben, da es niederschwellige Maßnahmen gibt, die den gleichen Zweck besser erfüllen.

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