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Mogelpackung Kinderrechte

Liebe Mitmenschen, liebe Eltern und Großeltern,

Kinderrechte - klingt doch nett und gut.

Das dachten wir auch. Allerdings erweist sich genau das, was so positiv und nett klingt, als absolute Mogelpackung unserer Berufspolitiker.

Kinderrechte sollen nun in das Grundgesetz aufgenommen werden, von solchen Politikern, die jahrelang die Berichte über Kinderarmut noch nicht einmal zur Kenntnis genommen haben.

Das GG schützt Kinder bereits aus- und hinreichend. Dies wird auch in Gutachten bestätigt. Ein Kind ist Mensch und Teil der Familie. Bei dieser Mogelpackung als Gesetzesentwurf geht es nur um die Erweiterung der Kompetenzen des Staates.  Das Wächteramt des Staates wird ausgebaut. Die Elternrechte werden geschwächt. Politik und Justiz können dann den neuen „Kinderrechten“  Vorrang vor dem Elternrecht gewähren und dabei nach Belieben interpretieren, was das angeblich Beste für das Kind sei.

Wir sagen dazu: NEIN !
Wir möchten eine Stärkung der Stellung der Familie, und nicht eine Front wo das Kind aus der Familie zwanghaft gelöst wird.
Wir möchten glückliche Kinder, die sich wohl und umsorgt fühlen von Ihren Eltern.

Um zu verhindern, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden, wurde eine Petition gestartet, die wir voll unterstützen:
Bitte helft alle die Kinder und Familien gegen die Interessen des Staates zu schützen, und unterzeichnet die Petition.
Aber Achtung! Nicht wundern, die Technik des Bundestages scheint wohl noch nicht ausgereift zu sein, denn manchen gelingt die Anmeldung nicht beim ersten mal.  

Hier der Link zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_12/_15/Petition_104010.$$$.a.u.html

Mogelpackung Kinderrechte

Hier sind kurz und knapp die juristischen Aspekte benannt, warum Kinderrechte vollkommen unnötig ist.

Auch der „Bundesarbeitskreis Christlich - Demokratischer Juristen“ (BACDJ) hat sich in einem unionsinternen Gutachten kritisch mit der Frage "Kinderrechte" im Grundgesetz befasst. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einem Beschluss von 1968 festgehalten: „Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG“.

Darauf aufbauend hat es später betont, dass unter der Geltung des Grundgesetzes jedes Kind über „ein Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und damit seiner Anlagen und Befähigungen“ verfügt.

Es gibt also keine verfassungsrechtliche Schutzlücke. Vielmehr schützt das Grundgesetz Kinder bereits heute in vorbildlicher Weise. Die Kinder sind unter der Geltung des Grundgesetzes kraft ihres Menschseins selbstverständlicher Träger der verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechte. Art.6 Abs. 2 GG enthält den Grundsatz, dass Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht ist. Dieser Artikel enthält eine so genannte Institutsgarantie, die die Kindererziehung in der Familie unter verfassungsrechtlichen Schutz stellt.

Genau dieser verfassungsrechtliche Schutz der Kindererziehung in der Familie wird durch die Mogelpackung Kinderrechte extrem geschwächt.
Von den Befürwortern einer Verfassungsänderung wird angeführt, dass eine explizite Vorschrift, die die Sicherung der Rechte des Kindes zur Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft machen würde, den Kindern mehr Schutz als bislang bieten würde. Man stützt sich auf Fälle von Kindesmissbrauch und Gewalt in Familien. Jedoch dort, wo Eltern bei der Kindererziehung versagen und dadurch das Kindeswohl in schwerwiegender Weise beeinträchtigen, ist der Staat - schon jetzt - nicht nur berechtigt, sondern auch dazu verpflichtet zu intervenieren.

Es obliegt dem Staat, die notwendigen Ressourcen auf der Grundlage der bereits bestehenden Grundgesetze zur Verfügung zu stellen, sodass eine lückenlose Aufklärung garantiert wird, um Kindesmissbrauch vorzubeugen.

Die Mogelpackung – also der Begriff  „Kinderrechte“ lässt offen, wie diese Rechte genau definiert werden.
Ist es erst mal als extra Schutzgut in das Grundgesetz aufgenommen, haben unsere Berufspolitiker die Möglichkeit diese Mogelpackung mit eigenen Inhalten zu füllen.

Die Politik kann dadurch zukünftig eigene Ziele, die unsere  Kinder betreffen, einfach zu einem Kinderrecht erklären.
Mit einem einfachen Gesetz. Bei der Umsetzung müssten sie sich nur auf das neue Grundgesetz berufen. Ein Paradigmenwechsel hat dann viele schmerzhafte  Auswirkungen. Die Kette denkbarer Beispiele ist lang. Exemplarisch könnte, gestützt auf ein kindliches Recht auf Bildung, etwa einer staatlichen Kindergartenpflicht oder gar einer Krippenpflicht der verfassungsrechtliche Weg gebahnt werden. Auch denkbar wäre eine Einschränkung der freien Therapiewahl der Eltern für ihre Kinder. Besonders im Hinblick auf die Frage Anwendung von alternativen Heilverfahren, Homöopathie.

Es war vermutlich im Sinne der Verfasser des Grundgesetzes, zukünftig Generationen vor dem erneuten Verlust von Freiheitsrechten zu schützen. Kinderrechte im Grundgesetz sind die Mogelpackung um Elternrecht zukünftig zulasten des staatlichen Bestimmungsrechts zu schmälern.
Nochmal unsere Bitte:

Tretet mit uns an den Versuch der Berufspolitiker mit dieser Mogelpackung uns Rechte wegzunehmen
Unterstützt die Petition die sich gegen die Aufnahme von Kinderrechten ausspricht.
Unterzeichnet bis zum 05.März die Petition

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